Fassadengerüste

Fassaden- und Sondergerüste für Neustadt, Speyer und Haßloch

Das Gerüst – Aufgaben und Normen

Als Fassadengerüste werden Arbeitsgerüste und Schutzgerüste bezeichnet, die während der Ausführung von Arbeiten an Hausfassaden oder an hohen Bauwerken eine tragende und schützende Funktion für Arbeitsmaterialien, Handwerker und Passanten übernehmen.

Ein Gerüst besteht vorrangig aus Stahl oder Aluminium. Es wird entsprechend seiner Bestimmung in verschiedene Arten unterteilt:

  1. Fanggerüste / Dachfanggerüste
  2. Rollgerüste / Fahrgerüste
  3. Hängegerüste

Zudem erfolgt die Einteilung genormt nach DIN EN 12811-1:2004-01:

a) Schutz- und Arbeitsgerüste der Lastklasse 3

  • keine Material- und Maschinenlagerungsfunktion
  • Flächenlastverteilung: gleichmäßig, 2,0 kN/m²
  • Belagbreitenklasse: W06 bis W09 = entspricht einer Breite von 60 bis 90 cm

b) Schutz- und Arbeitsgerüste der Lastklasse 4 bis 6

  • Gerüst mit Material- und Maschinenlagerungsfunktion
  • Flächenlastverteilung: gleichmäßig, 3,0 bis 6,0 kN/m²
  • Belagbreitenklasse: W09 bis W12 = entspricht einer Breite von 90 bis 120 cm

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